Pressemeldung

Verzerrter Wettbewerb mit Segen der EU

Recht

BAUINDUSTRIE bewertet EU-Lieferketten-Richtlinie zwiegespalten. Risiken werden auf Wirtschaft abgeladen.

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, zur heutigen Annahme der EU-Lieferketten-Richtlinie durch den EU-Ministerrat: 

Der neue Kompromisstext kommt unserer Forderung nach Streichung der Baubranche aus der Liste der Hochrisiko-Sektoren nach, auch beschränkt er den Kreis der betroffenen Unternehmen auf Firmen mit mindestens 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz. Das ist gut, denn damit bleibt der bauindustrielle Mittelstand von dieser Richtlinie verschont. 

Wir bleiben bei unserer Kritik, dass sich die Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf die gesamte Lieferkette, die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung zusätzlich zu den öffentlichen Bußgeldern und die übergriffige Stakeholder-Beteiligung negativ auf das Engagement deutscher Bauunternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern auswirken wird.  

Der europäische Gesetzgeber hat keinen der konstruktiven Vorschläge der Wirtschaftsverbände zu einer Entbürokratisierung des Gesetzes aufgegriffen. Instrumente wie z.B. eine „EU Green List“ der Länder, in denen die Rechtsdurchsetzung garantiert ist, die Schaffung einer „Negativliste“ oder eine EU-weite Datenbank von zertifizierten Unternehmen, wurden von der europäischen Politik ignoriert. Ziel dieses Gesetzesvorhabens war offenbar, möglichst viele Prüfungspflichten und damit verbundene Risiken auf die Wirtschaft abzuladen. 

Schließlich befürchtet die BAUINDUSTRIE zunehmende Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU durch das „Gold-Plating“, also eine „Übererfüllung“ der Mindeststandards der Richtline in einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum Schaden der nationalen Wirtschaft: Das deutsche Lieferkettengesetz sieht etwa zusätzlich zu einer Geldbuße in bestimmten Fällen einen Ausschluss von Bauunternehmen von nationalen Ausschreibungen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vor. Eine vergleichbare Sanktion sieht die EU-Richtlinie nicht vor. Daher hätte die Richtlinie als EU-Verordnung kommen müssen, die für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen verbindlich ist. So wird es am Ende 27 verschiedene nationale Lieferkettengesetze mit unterschiedlichen Aufsichts- und Sanktionsregimen geben. Wer behauptet, durch die EU-Richtlinie werde Wettbewerbsgleichheit in Europa geschaffen, der täuscht sich selbst und die Öffentlichkeit. 

Die BAUINDUSTRIE appelliert nunmehr an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Kompromissvorschlag mehrheitlich abzulehnen.