Tarif- und Sozialpolitik

Die BAUINDUSTRIE ist ein Arbeitgeberverband und Partner bei Tarifverhandlungen. Wir verhandeln ein nachhaltiges Lohn- und Gehaltsniveau sowie alle weiteren tariflichen Fragen und schließen Tarifverträge ab. Darüber hinaus setzen wir uns für faire Arbeitsbedingungen und den wertschätzenden Umgang mit den Beschäftigten ein. Das leistungsgerechte Tarifgefüge und ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz spiegeln dabei unsere grundlegenden Werte und das Selbstverständnis der BAUINDUSTRIE und der von uns vertretenen Unternehmen wider.

 

Im Fokus

Inflationsausgleichsprämie

Nachdem Bundestag und Bundesrat im Oktober 2022 beschlossen haben, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden freiwillig steuer- und sozialabgabenfrei eine…

Tarif- und Sozialpolitik
Tarifsammlung für die Bauwirtschaft 2022/23/24

Gewerbliche Arbeitnehmer, Poliere und Angestellte (43. Auflage)

ISBN 978-3-87199-237-7

 

Tarif- und Sozialpolitik

Aktuelles

SokaSiG

Tarif- und Sozialpolitik

Rettung der Sozialkassen gelungen

Seitdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschlüssen vom 21. September 2016 und Folgebeschlüssen vom 25. Januar 2017 überraschend die Allgemeinverbindlicherklärungen von Sozialkassentarifverträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2007 bis 31. Dezember 2014 für unwirksam befand, bestand eine ebenso unklare wie unbefriedigende Rechtslage:

Notlage mit unklaren Folgen

Können gezahlte Sozialkassenbeiträge zurückgefordert werden? Spielt hierbei eine Verbandsmitgliedschaft eine Rolle? Müssen erhaltene Leistungen zurückgezahlt werden? Müssen überbetriebliche Ausbildungszentren Rückzahlungen befürchten und werden sie diese dann von den Ausbildungsbetrieben einfordern? Sind Rentenanwartschaften und Rentenansprüche der Arbeitnehmer gesichert oder müssen hierfür nun arbeitgeberseitig Rückstellungen gebildet werden?

Insolvenzrisiken

Die Fragen zeigen, dass – je nach Beantwortung – erhebliche Risiken für den Fortbestand der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU, UKB Bayern und Soka-Berlin) bestanden. Im Kontext der überbetrieblichen Altersversorgung waren aber auch ganz erhebliche Risiken für Baubetriebe nicht von der Hand zu weisen.

Der Gesetzgeber musste ran

Aus diesem Grund setzten sich die drei Tarifvertragsparteien intensiv gemeinsam für eine Rettung der Sozialkassen ein. „Notärztin Nahles“ (so titelte die Süddeutsche Zeitung in einem Beitrag vom 28. Dezember 2016) erkannte die fatale Situation und ließ das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SokaSiG – erarbeiten, das als gemeinsame Fraktionsinitiative von CDU/CSU und SPD Ende 2016 in den Bundestag eingebracht wurde. Das anschließende politische Tauziehen um die Erhebung der zugrundeliegenden Tarifvertragsvorschriften des Zeitraums 2006 bis heute „zum Gesetz“ nahm nun knapp einen positiven Ausgang: Nach öffentlicher Sachverständigenanhörung wurde das Gesetz in 2. und 3. Lesung durch den Bundestag beschlossen. Parteiübergreifend folgte der Bundestag der Wertung von Prof. Preis, der in der Sachverständigenanhörung plakativ befand: „Dieses Instrument der gemeinsamen Einrichtung und Allgemeinverbindlicherklärung ist ein Geschenk des Sozialstaats … und wenn dieses kaputt geht, dann muss der Gesetzgeber ran!“ Das SokaSiG wurde nebst Anlageband mit den maßgeblichen tarifvertraglichen Regelungen seit 2006 bis 2017 im Bundesgesetzblatt vom 24. Mai 2017 veröffentlicht und ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten (§ 14 SokaSiG).

Beherzte Rettung

Die skizzierten Unsicherheiten von Rückabwicklungen der Sozialkassenverfahren werden mit dem SokaSiG beseitigt und die unwirksamen Allgemeinverbindlicherklärungen durch den Gesetzgeber wieder hergestellt. Damit wird die Rechtslage abgebildet, die bis zu den BAG-Entscheidungen von 2016 als sicher galt. Mit dem Rettungsgesetz wird das Vertrauen von bundesweit rund 77.000 Baubetrieben, knapp 700.000 Arbeitnehmern, ca. 35.000 Auszubildenden und mehr als 370.000 Rentnern in die bewährten Sozialkassenverfahren geschützt.

Arbeitsmarkt

Im Jahr 2022 lag die Zahl der Beschäftigten bei 926.660 und damit um 222.000 bzw. 32 Prozent über dem Tiefstand von 2009. Der Fachkräftemangel bleibt für  viele Bauunternehmen ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung.

926.660

Beschäftigte

im Bauhauptgewerbe

2022

Ansprechpartner

Geschäftsbereichsleitung

Rechtsanwalt Stefan Brettschneider

Tarif- und Sozialrecht, Arbeitsschutzrecht

Anne Magiera

Arbeitsrecht und europäische Sozialpolitik

Rechtsanwältin Nadine Wulf

Umwelt und Technischer Arbeitsschutz

Dirk Stern

Assistenz Arbeitsrecht und europäische Sozialpolitik / Tarif- und Sozialrecht, Arbeitsschutzrecht

Steffi Bathke

Assistenz Geschäftsbereichsleitung / Personalentwicklung

Andrea Vink

Weitere Themen

SOKA-BAU

Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG.

BG BAU

Als Partnerin der Baubranche fördert die BG BAU Prävention und hilft bei Unfällen und Berufskrankheiten.